OpusFlow Empfehlungsprogramm – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: 20. Februar 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Teilnahme am OpusFlow Empfehlungsprogramm („Programm“). Durch das Einreichen einer Empfehlung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

1. Programmübersicht

Das OpusFlow Empfehlungsprogramm belohnt Einzelpersonen oder Unternehmen („Empfehlungsgeber“), die neue qualifizierte Kunden an die OpusFlow B.V. („OpusFlow“) vermitteln.

Eine Empfehlung gilt erst dann als erfolgreich, wenn alle unten aufgeführten Qualifikationskriterien erfüllt sind.

2. Wer kann teilnehmen

  • Jeder kann einen potenziellen Kunden an OpusFlow empfehlen.
  • Empfehlungsgeber müssen rechtlich in der Lage sein, eine gültige Rechnung für Empfehlungsdienstleistungen auszustellen.
  • Empfehlungsgeber können eine unbegrenzte Anzahl von Empfehlungen einreichen.
  • Empfehlungsgeber dürfen folgende nicht empfehlen:
    • Ihr eigenes Unternehmen;
    • Jedes Unternehmen, an dem sie eine Beteiligung oder eine kontrollierende Mehrheit halten;
    • Jedes verbundene Unternehmen unter gemeinsamer Kontrolle.


OpusFlow behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung zu prüfen.

3. Qualifizierte Empfehlungen

Um sich zu qualifizieren:

Das empfohlene Unternehmen muss:

  • Zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht im CRM, in der Datenbank oder im aktiven Verkaufsprozess von OpusFlow vorhanden sein;
  • Kein bestehender OpusFlow-Kunde sein;
  • Kein ehemaliger OpusFlow-Kunde sein.


Die internen Aufzeichnungen von OpusFlow sind maßgeblich für die Bestimmung der Qualifikation.

4. Qualifikationsanforderungen

Eine Empfehlung qualifiziert sich nur dann für eine Belohnung, wenn das empfohlene Unternehmen:

  • Einen Abonnementvertrag mit OpusFlow unterzeichnet;
  • Mindestens drei (3) Lizenzen erwirbt;
  • Sich zur jährlichen Abrechnung verpflichtet (Mindestlaufzeit 12 Monate);
  • Die erste Jahresrechnung vollständig bezahlt.


5. Empfehlungsbelohnung

5.1 Belohnung für den Empfehlungsgeber

  • Der Empfehlungsgeber erhält 250 € (zzgl. MwSt., falls zutreffend) pro erfolgreicher Empfehlung.
  • Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung.
  • Der Empfehlungsgeber muss eine gültige Rechnung gemäß den geltenden Steuer- und Mehrwertsteuerbesimmungen einreichen.
  • Die Zahlung erfolgt drei (3) Monate nachdem OpusFlow die erste jährliche Abonnementzahlung vollständig erhalten hat.

5.2 Vorteil für den empfohlenen Kunden

  • Der empfohlene Kunde erhält einen Rabatt von 250 € auf seine erste Rechnung.
  • Der Rabatt gilt nur, wenn alle Qualifikationsanforderungen erfüllt sind.
  • Der Rabatt ist nicht übertragbar und kann nicht in bar ausgezahlt werden.

6. Gültigkeitsdauer der Empfehlung

  • Nach Einreichung und Annahme bleibt eine Empfehlung sechs (6) Monate lang gültig.
  • Wenn das empfohlene Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums keinen qualifizierenden Vertrag unterzeichnet, läuft die Empfehlung ab.
  • Nach Ablauf wird keine Belohnung fällig.


7. Vorzeitige Kündigung & Erstattungen

Wenn der empfohlene Kunde:

  • Das Abonnement vor Ablauf der ersten Jahreslaufzeit kündigt; oder
  • Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung erhält;

Dann:

  • Wird die Empfehlungsbelohnung von 250 € von jeder dem empfohlenen Kunden zustehenden Rückerstattung abgezogen; und/oder
  • Behält sich OpusFlow das Recht vor, die 250 € zurückzufordern oder mit zukünftigen Zahlungen zu verrechnen, falls diese bereits an den Empfehlungsgeber gezahlt wurden.


Empfehlungsbelohnungen gelten erst nach Abschluss des ersten 12-monatigen Abonnementzeitraums ohne Rückerstattung als vollständig verdient.

8. Steuern & Mehrwertsteuer

  • Empfehlungsbelohnungen gelten als Vergütung für Marketing-/Vermittlungsdienstleistungen.
  • Die Empfehlungsgeber sind für ihre eigene Steuerberichterstattung und die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten gemäß den geltenden EU-Vorschriften verantwortlich.
  • Soweit anwendbar, muss die Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) deutlich auf der Rechnung angegeben werden.
  • OpusFlow ist nicht verantwortlich für eine fehlerhafte steuerliche Behandlung durch den Empfehlungsgeber.


9. Betrug & Missbrauch

Eigenempfehlungen, künstliche Vereinbarungen, Vertragsmanipulationen oder jeglicher Missbrauch des Programms sind strengstens untersagt.

OpusFlow behält sich das Recht vor, Belohnungen einzubehalten oder zu stornieren und Teilnehmer im Falle eines Missbrauchsverdachts auszuschließen.

10. Programmänderungen

OpusFlow behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

Änderungen haben keinen Einfluss auf genehmigte Empfehlungen, die sich noch innerhalb ihrer sechsmonatigen Gültigkeitsdauer befinden.

11. Anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Niederlande.
Für alle Streitigkeiten sind die zuständigen niederländischen Gerichte zuständig.

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Was kann ich erwarten?

„Ich sah das System und wusste sofort, dass OpusFlow das war, was ich brauchte. Ich habe auch Konkurrenzsoftware auf der Messe ausprobiert, aber keine davon kommt, selbst heute noch, an das heran, was OpusFlow leisten kann.“
Cedric Boone
hivolta

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